Erhöhte Vorsicht bei Mobilfunkantennen

mikado | 15.09.2008

Die Berufe des Zimmerers und des Dachdeckers erfordern, sich zeitweise in direkter Umgebung von Mobilfunkanlagen aufzuhalten. Deren Zahl hat mit dem Ausbau der Mobilfunknetze immer mehr zugenommen. Es gelten spezielle Arbeitsschutzbestimmungen, denn die Elektromagnetischen Felder (EMF) sind gesundheitsgefährdend. Der Bereich in unmittelbarer Umgebung der Antenne darf nicht betreten werden und innerhalb eines Sicherheitsabstands gibt es unterschiedlich stark belastete Teilbereiche. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu unterweisen. Beauftragt ein Hauseigentümer Handwerksbetriebe mit Arbeiten auf dem Dach, ist er verpflichtet, diese vorab zu informieren, wenn sich eine Mobilfunkanlage darauf befindet. Unbedingt beachtet und eingehalten werden müssen die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV B11 und BGR B11. Informationen über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen liefert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), über technische Hintergründe das Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF).

 


suchen

erweiterte Suche erweiterte Suche

 

mikado-Newsletter

 

Der kostenlose mikado Newsletter informiert zwei mal im Monat über Trends und Entwicklungen im Holzbau. So bleiben Sie am Ball!


ok

Frage des Monats

 

Seit drei Jahren ist für 2012 eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) angekündigt, um die von der EU beschlossene Richtlinie für Energieeffizientes Bauen umzusetzen. Glauben Sie, dass sie kommt?

Ja, 2012, aber erst gegen Ende des Jahres.
Ja, 2012, aber wegen der Bundestagswahl 2013 nur mit geringen Verschärfungen.
Vor der Bundestagswahl 2013 wird da wohl nichts mehr verabschiedet.