Die Berufe des Zimmerers und des Dachdeckers erfordern, sich zeitweise in direkter Umgebung von Mobilfunkanlagen aufzuhalten. Deren Zahl hat mit dem Ausbau der Mobilfunknetze immer mehr zugenommen. Es gelten spezielle Arbeitsschutzbestimmungen, denn die Elektromagnetischen Felder (EMF) sind gesundheitsgefährdend. Der Bereich in unmittelbarer Umgebung der Antenne darf nicht betreten werden und innerhalb eines Sicherheitsabstands gibt es unterschiedlich stark belastete Teilbereiche. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu unterweisen. Beauftragt ein Hauseigentümer Handwerksbetriebe mit Arbeiten auf dem Dach, ist er verpflichtet, diese vorab zu informieren, wenn sich eine Mobilfunkanlage darauf befindet. Unbedingt beachtet und eingehalten werden müssen die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV B11 und BGR B11. Informationen über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen liefert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), über technische Hintergründe das Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF).



mikado 1-2.2012

