Die Solarstrom-Einspeisevergütung wird zeitlich gestaffelt reduziert. Im Streit zwischen Bundestag und Bundesrat einigten sich die Kontrahenten im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss: die angekündigten Kürzungen wurden zeitlich etwas gestreckt. Sie betragen für Aufdachanlagen rückwirkend zum 1. Juli 2010 13 Prozent und ab 1. Oktober 2010 dann weitere 3 Prozent. Die knapp eineinhalb Prozent, die die Photovoltaik derzeit zur Stromerzeugung beiträgt, erscheinen klein, was aber auch daran liegt, dass erst entsprechend Produktionsstätten aufzubauen waren. Als Folge der Massenherstellung sanken im Jahr 2009 die Preise für kristalline Module aus Europa und Japan um 35 Prozent und aus China um 45 Prozent. Somit kompensieren die geringeren Investitionskosten die geringere Vergütung. Künftig gelten dachintegrierte Anlagen nicht mehr als Gebäudehülle, sondern als bewegliche Wirtschaftsgüter, sodass sie über 20 statt über 30 Jahre abschreibbar sind.



mikado 1-2.2012

