Ausgabe 1-2.2021 Unternehmensführung
Arbeitsschutz und Imageträger
Die Arbeitskleidung abgestimmt auf die Firmenfarben, dazu das Logo des Betriebes klassisch vorne auf der Jackentasche. Damit legt der Mitarbeiter einen professionellen Auftritt hin und hinterlässt beim Kunden einen Eindruck mit Wiedererkennungswert. Bei „normaler“ Berufskleidung ist an vielen Stellen – ob Rücken, Ärmel oder Gesäßtaschen – Platz für werbeträchtige Aufnäher. Grenzen gibt es allerdings, wenn es um Komfort, Funktion und die Sicherheit der Mitarbeiter geht. So gehören Logos und Embleme weder auf Dehnfalten noch in Stretchzonen der Berufskleidung. Kompliziert ist es dann, wenn Funktionstextilien und normgerechte PSA (Persönliche Schutzausrüstung) getragen werden.