Ausgabe 11.2022 Details im Griff
Repariert – aber Mängel bleiben!
Ein Fachwerkhaus, erbaut in den Jahren 1891/92 in der Nähe von Lübeck, wurde lange Zeit für die Verwaltung eines Rittergutes genutzt. Bereits seit den 1980er-Jahren stand es leer und war der Witterung und vor allem der aufsteigenden Feuchtigkeit ausgesetzt. Das Fachwerk des Gebäudes war im Bereich der Schwelle, der Ständer- und Stützenfüße stark beschädigt. Die Gemeinde wollte das Fachwerkhaus trotz zahlreicher Schäden erhalten und gab eine aufwendige Sanierung in Auftrag. Diese Sanierungsmaßnahmen wurden von Architekten gut vorbereitet und von der Denkmalbehörde überwacht. Doch leider wurden bei einer eingehenden Überprüfung der erreichten Qualität der Bauarbeiten Mängel, Fehler und Pfusch am Bau festgestellt – von einer denkmalgerechten Sanierung konnte keine Rede sein. Die Auftraggeber und die Behörden kamen zu dem Schluss, dass eine umfangreiche Nacharbeit und Veränderung der Ausführung der Fachwerkkonstruktion und der Decke über dem Erdgeschoss erfolgen muss.