Ausgabe 04.2023 Recht
Spenden absetzen
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind mit bis zu 20 Prozent des eigenen Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar. Die Steuerberaterkammer Stuttgart hat zusammengefasst, welche Grundsätze für den Spendenabzug gelten: Demnach sind Spenden freiwillige Ausgaben ohne Gegenleistung, die in Form von Geld, Sachleistungen oder durch den Verzicht auf eine zuvor vereinbarte Vergütung für eine ehrenamtliche Tätigkeit (Zeit-Spende) bewirkt werden.
Zu den steuerbegünstigten Organisationen gehören z.B. gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Kirchen, Universitäten, staatliche Museen und politische Parteien. Die Organisation kann ihren Sitz auch außerhalb Deutschlands in der EU haben. In diesem Fall müssen aber bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Spende abziehbar ist. Der Wert einer Geldspende lässt sich eindeutig beziffern – in diesem Fall ist der nominale Geldbetrag abzugsfähig. Bei Sachspenden ist in der Regel der Markt- oder Verkehrswert anzusetzen.